Hat ein Mieter einen Schaden an der Mietsache verursacht, so muss er diesen ersetzen. Hierbei ist zu unterscheiden, zwischen Ersatz- oder Reparatur der Sache. Kann eine Sache kostengünstig repariert werden, besteht häufig kein Problem. Ärger kommt meist er dann auf, wenn der Mieter die Sache ersetzen muss, weil sie nicht repariert werden kann.
Wenn der Mieter die Sache ersetzen muss, kann der Mieter allerdings „Neu für Alt“ geltend machen, denn der Vermieter erzielt durch den Austausch einen wirtschaftlichen Vorteil. Wichtig ist, dass die Beweislast, wie alt oder neu eine Sache ist, immer der Vermieter trägt.
Der Abzug „Neu für Alt“ bezieht einmal die durchschnittliche Lebensdauer einer Sache ein und wie lange die Sache tatsächlich in der Wohnung lag. Haben Sie einen Parkettboden liegen, der eine Lebensdauer von zB. 20 Jahren hat und dieser liegt seit 5 Jahren in der Wohnung so können sie Anteilig berechnen, was für ein Wert der Boden noch hat, wenn sie für den Boden zB. 2000 Euro bezahlt haben.
Allerdings muss hier beachtet werden, dass nicht nur die Materialkosten berücksichtigt werden, sondern auch die Lohn- und Arbeitskosten der Handwerker. Empfehlenswert ist es hierbei auch immer, sich mit dem Mieter auf die Schadensersatzhöhe zu einigen. Im Falle, dass solch ein Streit vor Gericht kommt, fallen nämlich noch Gutachter kosten an und derjenige, der den Streit verliert trägt bekanntlich den größten Teil der Kosten auf eigenen Schultern.