Bei einem Einbau von Rauchmeldern ist es nicht nötig, einen dafür spezialisierten Fachbetrieb zu engagieren.
Oft ist Streitgegenstand bei der Rauchmelderpflicht, wer die Rauchmelder in Privatwohnungen anbringen darf, ob der Vermieter selbst dieser Pflicht in Person nachkommen darf oder dies ein Fachbetrieb zu übernehmen hat.
Nach einem Urteil des Amtsgerichts München erliegt dem Vermieter keine Pflicht auf, Rauchmelder von einem Fachbetrieb anbringen zu lassen, sondern der Vermieter darf dies auch selbst tun und hat ein Recht auf Zutrittsgewähr zur Wohnung. (Az.: 432C 6439/18)
In einem vorliegenden Fall hat sich ein Vermieter dessen verweigert, dem Mieter den Zutritt zur Wohnung zu gewähren, um Rauchmelder anbringen zu können. Grund hierfür soll gewesen sein, dass die Mieter der Ansicht waren, dem Vermieter erliege die Pflicht auf dies durch einen Fachbetrieb anbringen zu lassen. Schließlich zog der Vermieter vor Gericht.
Das Gericht gab dem Vermieter mit der Begründung recht, dass das Anbringen von Rauchmeldern der Sicherheit der Mietsache zugutekommt und auch den Mietern selbst. Insbesondere haben die Mieter keinen Anspruch darauf, dass dies durch einen Fachbetrieb gemacht würde und auf Kosten des Vermieters. Hierfür sah das Gericht keine Notwendigkeit.