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Fragen zur Räumungsklage
1Welches Gericht ist bei einer Räumungsklage zuständig?
Die Räumungsklage ist immer bei dem Amtsgericht einzubringen, in dessen Stadt sich die Mietsache befindet, der Streitwert spielt dabei keine Rolle.
2Mit welchen Kosten ist eine Räumungsklage verbunden?
Die Kosten eines Räumungsverfahrens richten sich nach dem Streitwert des Verfahrens, welcher von der Jahreskaltmiete der Mietsache abhängig ist. Ermittelt werden können die Gerichtskosten und die Anwaltskosten dann aus einer Kostentabelle, die sich an der Jahreskaltmiete orientiert.
Beispiel: Bei einer Kaltmiete von 400 Euro/Monat liegen die Kosten im Bereich von 1.000 bis 2.000 Euro.
3Wie kann ich finanzielle Unterstützung bekommen?
Sind Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht imstande, die Kosten des Verfahrens zu tragen, so können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Diese unterstützt Sie bei der Bewerkstelligung eines gerichtlichen Verfahrens.
Voraussetzung für die Prozesskostenhilfe ist zum einen, dass Sie selbst nicht in der Lage sind, die Kosten zu übernehmen und zum anderen muss die beabsichtigte Klage Aussicht auf Erfolg haben. Diese Voraussetzungen werden vom Gericht geprüft und nach Entscheidung bewilligt oder abgelehnt.
4Räumungsklage so günstig wie nur möglich durchsetzen
Eine Option, um Geld zu sparen, wäre der Verzicht auf die außergerichtliche Anwaltsberatung. Dies würde für Sie bedeuten, die Kündigung eines Mietverhältnisses sowie die Fristsetzung bzgl. des Auszuges allein zu bewerkstelligen.
Falls Sie aber nicht auf Ihre anwaltliche Beratung verzichten möchten, können Sie mit Ihrem Anwalt eine Honorarvereinbarung treffen, in der Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt eine pauschale Summe festlegen. Dadurch haben Sie eine genaue Vorstellung, welche Anwaltskosten auf Sie zukommen.
5Wer muss am Ende zahlen?
Zu Beginn des Verfahrens muss der Vermieter als Kläger die Gerichtskosten vorlegen, damit das Verfahren überhaupt beginnt. Am Ende jedoch zahlt der Unterlegene diese Kosten. Hat also der Vermieter das Verfahren gewonnen, so bekommt er sein Geld wieder zurück. Gleiches gilt auch für die Anwaltskosten. Das Gericht bestimmt die Kostenregelung und hält diese im Urteil fest.
6Wie lange dauert die Räumungsklage?
Haben Sie die Räumungsklage bei Gericht eingereicht, wird nun der Gerichtskostenvorschuss fällig, den Sie als Vermieter begleichen müssen, damit das Verfahren ins Rollen kommt. Ist dies der Fall, so erhält der Mieter die Räumungsklage und hat Zeit darauf zu antworten. Unterlässt er dies, so sollte ein Versäumnisurteil Ihrerseits beantragt werden. Damit hätten Sie den Idealfall getroffen, denn dann hätten Sie bereits nach 2 Monaten ein Urteil. Realistischer ist es allerdings, dass sich der Mieter gegen die Klage verteidigt und es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Hierbei werden dann Beweise aufgenommen und Zeugen verhört. In der Regel kommt es hier nach 6-12 Monaten zu einem Urteil. Vier Wochen nach Verhandlung wird dieses dann rechtskräftig und kann vollstreckt werden, was bedeutet, dass der Gerichtsvollzieher dann mit der Durchführung beauftragt wird und die Wohnung räumen lässt.

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