Mietmangel

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    April 29, 2021

    Rückwirkende Mietminderung. Möglich? Aber wie?

    Besteht ein Mangel an der Mietsache, so kann der Mieter die Miete mindern, wenn er den Vermieter über das Bestehen des Mangels in Kenntnis gesetzt hat. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Miete erst ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige gekürzt werden kann. Eine Mietminderung für vergangene Mängel ist demnach erstmal ausgeschlossen.
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