Räumungsklage

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    April 28, 2021

    Kündigung im Mietrecht muss verhältnismäßig sein

    Nach allgemeinen Standars im deutschen Mietrecht kann ein Zahlungs­verzug eine Kündigung des Miet­vertrages zur Folge haben. In der Regel ist es dennoch möglich eine Kündigung noch abzuwenden, wenn der Rückstand vollständig ausgeglichen wird. Bestand das Miet­verhältnis zuvor zudem viele Jahre ohne Beanstandungen, hat eine Räumungsk­lage keinen Erfolg, entschied das Amtsgericht Rheine (Az.: 10 C 234/18).
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